Ergänzung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Facility Management Schreiber für die Mülltonnenreinigung. Bei Abschluss eines Vertrages zur Mülltonnen-Reinigung gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Geschäftsbedingungen der Sparte „ Mülltonnen-Reinigung“
- Irrtümer und Preisänderungen bleiben vorbehalten.
- Die Kosten des Reinigungsservice werden jeden Monat nach erfolgter Reinigung in Rechnung gestellt. Die Rechnungsstellung erfolgt per E-Mail, und ist sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- Einzelreinigung/Sonderfahrten werden nach erfolgter Ausführung in Rechnung gestellt. Der Auftrag zur Reinigung erfolgt bis auf Widerruf. Bestehende Reinigungsaufträge müssen am Jahresanfang nicht verlängert werden.
- Mahnungen werden dem Vertragspartner mit € 5,00 ab der 2. Mahnstufe in Rechnung gestellt.
- Auftrag bis auf Widerruf, sind jederzeit schriftlich kündbar. Das heißt bestehende Anmeldungen müssen zu Jahresbeginn nicht ausdrücklich verlängert werden.
- Falls der Behälter aus irgendeinem Grund nicht gereinigt werden soll, dann bestellen Sie die Reinigung bitte mindestens einen Werktag vorher telefonisch, per Mail oder per Fax ab. Nicht rechtzeitig abbestellte Reinigungen müssen wir berechnen, da wir Sie trotzdem anfahren.
- Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass der Behälter in unmittelbarer Nähe an der Straße bis zum Zeitpunkt der Reinigung zur Verfügung steht.
- Sollte es zu unerwarteten Ausfällen (Stau, Tourenänderungen des Entsorgers, schwierige Wetterlagen z.B. Dauerfrost, vereiste Fahrbahn oder zu einem Fahrzeugausfall) kommen, besteht keine Schadenersatzpflicht.
- Ausfälle, die wir zu verschulden haben, werden nach Möglichkeit am nächsten Tag, oder zum nächstmöglichen Leerungstermin nachgeholt. In einigen Fällen kann die Reinigung aber auch ohne Berechnung ersatzlos gestrichen werden.
- Bei einer Bestellung, erklären Sie sich mit unseren AGB`s einverstanden.